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Kulturaustausch- und Auslandsstipendien
Ja, im Programm Kulturaustausch stehen für derartige Vorhaben Gelder zur Verfügung. Nähere Informationen http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Ja, im Programm Kulturaustausch stehen für derartige Vorhaben Gelder zur Verfügung. Nähere Informationen unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Ja, im Bereich Kulturaustausch wird für derartige Vorhaben eine Projektförderung betrieben. Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Berliner KünstlerInnen werden spartenübergreifend mit Auslandsstipendien gefördert, ausgenommen sind KünstlerInnen des Bereiches Darstellende Kunst. Für Akteure aus dem Genre Tanz wird seitens der Kulturverwaltung ein Tanzstipendium angeboten, in dessen Rahmen die Förderung eines selbst organisierten Auslandsaufenthaltes möglich ist. Nähere Informationen zu den geförderten Sparten und Bewerbungskriterien finden Sie unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Bildende Künstler, die sich über einen Auslandsaufenthalt künstlerisch weiterentwickeln wollen, können sich für eine Vielzahl von Auslandsstipendien bewerben. Nähere Informationen hierzu unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Die Kulturverwaltung bietet im Bereich Literatur Auslandsstipendien für Rom (Villa Massimo,Casa Baldi in Olevano) und Venedig (Deutsches Studienzentrum). Nähere Informationen zu den Bewerbungsvoraussetzungen finden Sie unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Berliner KünstlerInnen dieser Genre können sich für Auslandsaufenthalte in Rom (Komposition), Venedig (Komposition) und Paris (Komposition, Interpretation) bewerben. Nähere Informationen unter:http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Nein, die Stipendienprogramme richten sich an herausragende professionelle Berliner Künstlerinnen und Künstler mit abgeschlossener Ausbildung bzw. autodidaktischem Werdegang, die öffentliche und berufliche Erfolge nachweisen können.
Nein, Bewerber/innen müssen ihren Lebens- und Schaffensmittelpunkt seit 3 Jahren in Berlin haben.
Ja, Sie müssen vor Beginn des Aufenthaltes über ausreichende Kenntnisse der Landessprache verfügen.
Ja, in Berlin lebende Ausländer/innen können sich bewerben, wenn der Pass einen Vermerk der Ausländerbehörde enthält, der Ihnen eine selbstständige Tätigkeit gestattet
Wenn Sie ein/e ehemalige/r Auslandsstipendiat/in sind, so müssen Sie Ihr Kulturaustauschstipendium vor zwei Jahren beendet haben, um sich erneut bewerben zu können. Allerdings ist eine Bewerbung für denselben Ort ausgeschlossen.




