Inhalts-Navigation
Navigation
Ausländersteuer
Das für den Fragesteller zuständige Finanzamt ist auch für Fragen der Ausländersteuer zuständig. Es kann auch beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), www.bzst.bund.de , nachgefragt werden. Dort werden unter den Stichworten "Steuerabzugspflicht und Entlastungsverfahren" Hinweise zum Einkommensteuergesetz, zum Doppelbesteuerungsabkommen sowie zahlreiche andere Auskünfte gegeben und Formulare zur Verfügung gestellt. Dienstsitz Berlin: Bundeszentralamt für Steuern DGZ-Ring 12 13086 Berlin Tel.: (01888) 406 - 0 Fax: (01888) 406 - 3710 poststelle-berlin@bzst.bund.de Postanschrift: Bundeszentralamt für Steuern, 11055 Berlin.




