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Weiterbildung
Im Bereich "Populäre Musik" werden keine Stipendien vergeben. Informationen über Stipendien im Bereich "Jazz" sind zu finden unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Eine Anerkennung von ausländischen Hochschulabschlüssen wird seit dem 01.Februar 2003 nicht mehr vorgenommen. Einzige Ausnahme hiervon gilt für Berechtigte nach §10 des Bundesvertriebenengestzes. Sie finden in der Datenbank ANABIN (www.anabin.de ), die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen im Sekretariat der Kultusministerkonferenz aufgebaut wurde, Informationen über die Vergleichbarkeit von ausländischen mit deutschen Studienabschlüssen erhalten. Im Bereich Musik werden lediglich Bewertungen ausländischer Bildungsabschlüsse im Vergleich mit der deutschen Ausbildung "Staatlich geprüfte(r) Musiklehrer(in)" vorgenommen, die bis zum 31. Juli1994 in Berlin abgeschlossen werden konnte. Konkret muss es sich um ein Musiklehrer-Diplom, das an einer Fachschule (nicht Hochschule) erworben wurde, handeln.
Ein Antragsformular sowie ein Merkblatt mit Informationen über die einzureichenden Unterlagen kann angefordert werden bei: Berliner Senat-Kulturverwaltung E-Mail: uwe.sandhop@kultur.berlin.de
Die Gebühr hierfür beträgt 92,54 EUR. Spätaussiedler erhalten die Bescheinigung über die Anerkennung gebührenfrei.




