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Literatur und Verlage - Förderung
Die Kulturverwaltung des Berliner Senates hat eine Vielzahl von Angeboten zur Projektförderung. Detaillierte und spartenbezogene Informationen unter:
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Außerdem können Anträge zur Projektförderung eingereicht werden bei:
Hauptstadtkulturfonds www.berlin.de/hauptstadtkulturfonds/typo/index.php
Notgemeinschaft der deutschen Kunst e.V. Eichenallee 47, 14050 Berlin Tel.: (030) 3043926 Fax: (030) 3043926
Deutscher Literaturfonds www.deutscher-literaturfonds.de
Diverse Stiftungen unterstützen kulturelle Projekte. Ein ausführliches Stiftungsverzeichnis für Berlin finden Sie unter: http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/stiftungen/stiftungsverzeichnis.pdf?start&ts=1314344292&file=stiftungsverzeichnis.pdf
Literarisches Colloquium Berlin www.lcb.de LiteraturWERKstatt berlin www.literaturwerkstatt.org Literaturforum im Brecht-Haus www.lfbrecht.de Literaturhaus Berlin www.literaturhaus-berlin.de Arbeitskreis Berliner Jungbuchhändler www.buchhaendlerkeller-berlin.de Stiftung Preußische Seehandlung mail@stiftung-preussische-seehandlung.de Akademie der Künste - Abteilung Literatur www.adk.de Gemeinschaft der Künstlerinnen und Kunstfreunde GEDOK www.gedok.de
Aus dem Fonds der Deutschen Künstlerhilfe können verdiente Autorinnen und Autoren, die in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, unterstützt werden. Dies stellt keine Fördermassnahme dar. Informationen zur Deutschen Künstlerhilfe unter: www.bundespraesident.de Auch die Notgemeinschaft der deutschen Kunst unterstützt bedürftige Künstler. Weiterführende Informationen erhalten Sie unter: (030) 3043926.
Bitte durchsuchen Sie hierzu unsere Datenbank.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) kooperiert mit dem "Internationalen Parlament der Schriftsteller" in Straßburg und organisiert im Rahmen des "Netzwerkes der Städte" den Aufenthalt von Autorinnen und Autoren, die in ihrer Heimat politisch verfolgt werden. Nähere Informationen unter: www.daad.de/deutschland/index.de.
Bitte informieren Sie sich unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html#K5
Für solche Zwecke werden im Bereich "Internationaler Kulturaustausch" Gelder vergeben. Hinweise hierzu unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Ja, es gibt ein Programm, das spartenübergreifend künstlerische Projekte von Migrantinnen und Migranten, die in Berlin leben, fördert. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Die Kulturverwaltung vergibt den Moses-Mendelssohn-Preis und den Brüder-Grimm-Preis zur Förderung des Kinder- und Jugendtheaters. Nähere Informationen zu den beiden Preisen finden sich unter:http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Bitte sehen Sie hierzu in unserer Linkliste nach.
Die Kulturverwaltung des Berliner Senates vergibt Arbeitsstipendien für Berliner Autorinnen und Autoren (Autorenstipendien) an Schriftsteller/innen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Berlin haben. Die Stipendien sind dazu bestimmt, Berliner Autorinnen und Autoren die Möglichkeit zu geben, geplante literarische Arbeiten zu beginnen, Entwürfe zu realisieren und begonnene Arbeiten fortzusetzen bzw. zu vollenden. Nähere Informationen unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html Außerdem können sich Berliner Autorinnen und Autoren um ein Auslandsstipendium in der Villa Massimo (Rom); der Casa Baldi (Olevano) oder im Studienzentrum in Venedig bewerben. Nähere Informationen unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html Die Kulturverwaltung der Senatskanzlei finanziert jungen deutschsprachigen Autorinnen und Autoren unter 35 Jahren einen dreimonatigen Aufenthalt im Literarischen Colloquium Berlin. Nähere Informationen unter: http://lcb.de/autoren/stipendien/aufenthalt.htm
Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 6 Monate. Nachzulesen unter:http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Das Antragsformular und das diesbezügliche Merkblatt mit Hinweisen zur Antragstellung findet sich unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Hierüber entscheidet das jeweils zuständige Finanzamt. Stipendien müssen dort grundsätzlich angegeben werden. Der Zuwendungsbescheid dient als Nachweis, dass die Förderung aus öffentlichen Mitteln geleistet wurde. Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie unter: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/
Es gibt Aufenthaltsstipendien für Berliner Autorinnen und Autoren im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth - dieses Stipendium wird von der Kulturverwaltung in Zusammenarbeit mit der Akademie der Künste vergeben. Nähere Informationen finden sich daher unter: www.adk.de . Dreimonatiges Aufenthaltsstipendien für auswärtige deutschsprachige Autorinnen und Autoren bis 35 Jahre im Literarischen Colloquium Berlin(LCB) Nähere Informationen finden sich unter: www.lcb.de/autoren/stipendien/aufenthalt.htm Außerdem im LCB: Autorenwerkstatt (www.lcb.de/Autoren ) und Übersetzerwerkstatt (www.lcb.de/uebersetzer ). Berliner Künstlerinnen und Künstler können sich für ein zweimonatiges Aufenthaltsstipendium in Ahrenshoop bewerben. Nähere Informationen finden sich unter: www.kuenstlerhaus-lukas.de. Auch die Stiftung Preußische Seehanldung vergibt Stipendien.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) lädt regelmäßig ausländische Künstlerinnen und Künstler aus den verschiedenen Sparten nach Berlin ein ("Berliner Künstlerprogramm"). Ziel ist es, durch den längeren Aufenthalt (ein Jahr, Filmemacher 6 Monate) und die aktive Mitwirkung wesentlicher ausländischer Künstler die Berliner Szene zu beleben, den Kulturaustausch zu ermöglichen und künstlerische Maßstäbe zu hinterfragen. Nähere Informationen unter: www.daad-berlin.de




