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Spezielle Fragen zu Kulturförderungen und Stipendien des Berliner Senats
Sie finden alle Fördermöglichkeiten unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/index.de.php
Hierzu gibt es keine festgesetzten Höchstbeträge.
Alle Antragsformulare und diesbezügliche Merkblätter mit Hinweisen zur Antragstellung finden sich unter:http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Diese Frage ist kaum zu beantworten, da die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung von verschiedenen Faktoren abhängt, die sich auch von Jahr zu Jahr ändern können. Der Inhalt eines Antrags wird meistens durch einen unabhängigen Beirat beurteilt.
Die Vergabe erfolgt meistens auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury. Informationen zu den Mitgliedern einer Jury und Zeiten, an denen getagt wird, finden Sie unter der jeweiligen Sparten bei http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Als Berliner Künstler/innen werden alle angesehen, die ihren Wohnsitz sowie ihren Arbeitsmittelpunkt in Berlin haben. Dabei kann es sich auch um ausländische Künstler/innen handeln, die zumindest vorübergehend in Berlin leben und künstlerisch arbeiten.
Eine Projektförderung muss, im Gegensatz zum Stipendium, abgerechnet werden.
Eine Förderzusage ist noch nicht verbindlich, da diese nur eine Inaussichtstellung von Fördergeld bedeutet. Verbindlich wird die Zusage mit Erhalt des Zuwendungsbescheids. Nach dessen Erstellung dürfen die Ausgaben getätigt/ Projekte umgesetzt werden.
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids dürfen Ausgaben getätigt werden.
Im Zuwendungsbescheid wird ein Bewilligungszeitraum genannt - dieser muss eingehalten werden.
Bei Arbeitsstipendien ist nur alle 3 Jahre eine Bewerbung möglich. Für Katalog- und Projektförderungen kann man sich jedes Jahr bewerben.
Bei der Katalogförderung müssen alle im Finanzierungsplan aufgeführten Gelder abgerechnet werden. Beim Arbeitsstipendium ist keine Abrechnung notwendig.
Erhöhen sich Einzelpositionen um über 20%, so muss hierzu eine Mitteilung erfolgen. Grundsätzlich sollten alle Veränderungen innerhalb der einzelnen Kostenpositionen gemeldet werden.
Leider nein, die Antragsformulare liegen nur im PDF- Format vor. Um diese auszufüllen, brauchen Sie spezielle Tools.
Solche Fragen sollten Sie sich grundsätzlich beim Finanzamt beantworten lassen. Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie unter: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/
Ja, nähere Informationen finden Sie unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Ja, im Bereich der Interkulturellen Projektarbeit wird von der Kulturverwaltung Projektförderung betrieben. Nähere Informationen unterhttp://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Detaillierte Informationen hierzu sind zu finden unter: www.berlin.de/hauptstadtkulturfonds/typo/uploads/media/Merkblatt_Projektfoerderung_2006_-_Stand_August_2006_-_2006-08-15-.doc
Die Anforderungen an den Finanzplan sind in den einzelnen Bereichen unterschiedlich. Bitte unter jeweiliger Sparte nachschauen: Allgemeine Informationen zum Finanzplan unter: www.berlin.de/hauptstadtkulturfonds/typo/uploads/media/Merkblatt_Projektfoerderung_2006_-_Stand_August_2006_-_2006-08-15-.doc
Ein Stipendium ist im Gegensatz zu einer Projektförderung eine personengebundene Förderung. Außerdem sind die Anforderungen bei der Abrechnung unterschiedlich. Nähere Hinweise hierzu finden Sie unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Für Arbeitsstipendien ist nur alle drei Jahre eine Bewerbung möglich. Bei Katalog- und Projektförderung jedes Jahr.
Solche Angaben entnehmen Sie bitte den Merkblättern unter:http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Erhöhen sich Einzelpositionen um über 20%, so muss hierzu eine Mitteilung erfolgen. Grundsätzlich sollten alle Veränderungen innerhalb der einzelnen Kostenpositionen gemeldet werden.
Leider nein, die Antragsformulare liegen nur im PDF- Format vor. Um diese auszufüllen, bedarf es spezieller Tools.
Bei Arbeitsstipendien werden die Namen der Jury mit der Ausschreibung veröffentlicht. Ansonsten finden Sie die Jurymitglieder der jeweiligen Förderangebote unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Die Zeiten der Jurysitzungen können Sie den jeweiligen Merkblättern unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html entnehmen. Im Bereich der Projektförderung erhalten Sie Ihre Arbeitsproben nach Zustellung der Förderzusage/ -absage zurück.
Diese Frage ist kaum zu beantworten, da die Entscheidung über die Gewährung einer Zuwendung von verschiedenen Faktoren abhängt, die sich auch von Jahr zu Jahr ändern können. Der Inhalt eines Antrags wird immer durch einen unabhängigen Beirat beurteilt.
Detaillierte und spartenbezogene Informationen zu den Ausschreibungsterminen sind zu finden unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html Alle Ausschreibungen werden am Jahresende aktualisiert.
Bitte unter http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html in entsprechender Sparte nachlesen.
Der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) lädt regelmäßig ausländische Künstlerinnen und Künstler aus den verschiedenen Sparten nach Berlin ein (Berliner Künstlerprogramm). Ziel ist es, durch den längeren Aufenthalt (ein Jahr) und die aktive Mitwirkung wesentlicher ausländischer Künstler die Berliner Szene zu beleben, den Kulturaustausch zu ermöglichen und künstlerische Maßstäbe zu hinterfragen. Der DAAD kooperiert mit dem " Internationalen Parlament der Schriftsteller " in Straßburg und organisiert im Rahmen des " Netzwerkes der Städte " den Aufenthalt von Autorinnen und Autoren, die in ihrer Heimat politisch verfolgt werden. Nähere Informationen unter: www.daad.de/deutschland/de
Ja, es wird eine Vielzahl von Auslandsstipendien vergeben. Detaillierte Informationen zu Auslandsstipendien finden sich unter: http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/informationen/maininfo.html
Hierüber entscheidet das jeweils zuständige Finanzamt. Stipendien müssen dort grundsätzlich angegeben werden. Der Zuwendungsbescheid dient als Nachweis, dass die Förderung aus öffentlichen Mitteln geleistet wurde. Das für Sie zuständige Finanzamt finden Sie unter: www.berlin.de/sen/finanzen/steuern/finanzaemter/
Bei der Katalogförderung müssen alle im Finanzierungsplan aufgeführten Gelder abgerechnet werden. Beim Arbeitsstipendium ist keine Abrechnung notwendig.
Eine Förderzusage ist noch nicht verbindlich, da diese nur eine Inaussichtstellung von Fördergeld bedeutet. Verbindlich wird die Zusage mit Erhalt des Zuwendungsbescheids. Nach dessen Erteilung dürfen die Ausgaben getätigt/ Projekte umgesetzt werden.
Diese Frage ist kaum zu beantworten, da die Entscheidung über die Erteilung einer Zuwendung von verschiedenen Faktoren abhängt, die sich auch von Jahr zu Jahr ändern können. Der Inhalt eines Antrags wird immer durch einen unabhängigen Beirat beurteilt.




