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Arbeitsräume
Ja, die Senatskanzlei Abteilung Kulturelle Angelegenheiten- bietet ein solches Programm. Angebote zu Ateliers in landeseigenen Gebäuden, im Atelier Käuzchensteig und Freie Angebote werden über das Atelierbüro des BBK Berlins vermittelt. Alle Hinweise und Informationen zur Atelierförderung finden Sie unter: http://www.bbk-kulturwerk.de/cms/site/cat29.html
Sie müssen Professionalität vorweisen und Ihren Lebens- bzw. Schaffensmittelpunkt in Berlin haben. Außerdem besteht eine Einkommensgrenze. Wo diese liegt, erfragen Sie bitte direkt beim Atelierbüro: www.bbk-berlin.de/cms/site/cat29.html
Ja, im Rahmen des Atelieranmietprogramms werden Atelierräume vergeben. Infos hierzu werden vom Atelierbüro des BBK Berlins veröffentlicht unter: www.bbk-berlin.de/cms/site/cat29.html
Sie finden alle Ausschreibungen zu Atelierhäusern, Atelierwohnungen aus den Wohnungsbauförderprogrammen sowie „Freie Angebote“ auf den Seiten des Atelierbüros. Schauen Sie nach unter: www.bbk-berlin.de/cms/site/cat29.html
Direkte Zuschüsse werden nicht gewährt. Prinzipiell besteht die Möglichkeit, Ihr eigenes Atelier in das Atelieranmietprogramm überzuleiten. Zu den konkreten Konditionen erkundigen Sie sich bitte direkt beim Atelierbüro unter: www.bbk-berlin.de/cms/site/cat29.html
Die Ateliers werden alle gebündelt über das Atelierbüro des Kulturwerks des BBK Berlins vermittelt. Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.bbk-kulturwerk.de/con/kulturwerk/front_content.php/idcat.49
Mit einer Bewerbung müssen Sie folgende Unterlagen einreichen: künstlerischer Lebenslauf, Selbstauskunft der Jahreseinkünfte und Einkommensteuerbescheid als auch Arbeiten, welche die künstlerische Qualität belegen.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte direkt an das Atelierbüro. Alle nötigen Kontaktdaten finden Sie unter: www.bbk-berlin.de/cms/site/cat29.html
Über die Förderung entscheidet der Atelierbeirat.
Der Atelierbeirat wird alle 2 Jahre neu gewählt. Die aktuelle Besetzung des Atelierbeirats kann im Atelierbüro erfragt werden. www.bbk-berlin.de/cms/site/cat29.html
Nein, die Atelierförderung hat keine Altersbegrenzung.
Ja, der Förderzeitraum beträgt 8 Jahre. Danach ist eine weitere Bewerbung ausgeschlossen.
Bitte erfragen Sie die aktuellen Mietpreise direkt im Atelierbüro. Unter: http://www.bbk-kulturwerk.de/cms/site/cat29.html finden Sie alle Kontakte.
Sie finden die Angebote veröffentlicht und alle 2 Monate aktualisiert unter: www.bbk-berlin.de/cms/site/cat29.html
Ja, Sie benötigen für ein Wohnatelier einen Wohnberechtigungsschein. Künstler beantragen diese direkt bei den Wohnungsämtern der jeweiligen Bezirke. Das für Sie zuständige Wohnungsamt finden Sie unter: www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/wohnungsaemter/
Informationen über zu vermietende Atelier finden Sie auf den Seiten des Atelierbüros unter: www.bbk-berlin.de/cms/site/cat29.html
Ja, vereinzelt unterhalten auch die Bezirke Ateliers. Für weitere Informationen können Sie sich direkt an die Bezirksämter wenden unter: www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/bezirksaemter/
Wenden Sie sich bitte an das Atelierbüro unter: www.bbk-berlin.de/cms/site/cat29.html




