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Smart: "Wir lösen hier ein Problem"

Smart: "Wir lösen hier ein Problem"
Foto: Anke Beims

Smart ist ein europaweites Netzwerk, das die Arbeitsbedingungen von Selbstständigen verbessern will: Als Genossenschaft erstreckt sich Smart derzeit auf neun Länder mit über 95.000 Mitgliedern. Das Besondere: Smart-Mitglieder, die selbständig arbeiten, können sich über einen Zeitraum festanstellen lassen - und sind darüber über Smart versichert. In der Corona-Krise bekommt ihr Konzept noch eine ganz andere Gewichtung: Selbständige haben in Deutschland nämlich keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, Smart-Mitglieder schon. Wie genau funktioniert das Konzept? 
 

INTERVIEW   JENS THOMAS  UNDBORIS MESSING

 

CCB Magazin: Hallo, Magdalena Ziomek und Alicja Möltner, ihr habt Smart vor sechs Jahren gegründet. Wie funktioniert euer System?

Alicja Möltner: Wir sind ein Gemeinschaftsunternehmen und bieten unseren Mitgliedern mit unserem Modell die Freiheit eines Selbstständigen und die soziale Sicherheit eines Angestellten. Konkret bedeutet das: Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, Aufträge im Namen der Genossenschaft auszuführen. Viele Kreative haben ja heute das Problem, dass sie zwischen verschiedenen Arbeits- und Auftragsformen wählen müssen. Das lösen wir auf: Während das Mitglied weiterhin für die Auftragsabsprache mit dem Kunden und die Leistungserbringung zuständig ist, übernimmt Smart die finanzielle Haftung und administrative Abwicklung des Auftrages. Wir stellen dem Kunden die Leistung dann in Rechnung und kümmern uns auch um Dinge wie die Reisekostenabrechnung, Auslagenerstattung oder auch das Mahnwesen. Die Mitglieder erhalten für ihre Aufträge dann einen Arbeitsvertrag. Für angestellte Mitglieder führt Smart zudem die Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer ab und zahlt dem Mitglied ein monatliches Gehalt. Bei jedem über Smart abgewickelten Auftrag fließt insgesamt eine Gebühr von 7 Prozent der Netto-Auftragssumme an unsere Genossenschaft. Davon werden die gemeinschaftlich genutzten Services finanziert. 

CCB Magazin: Habt ihr ein konkretes Beispiel, an dem ihr euer Modell erklären könnt?

Magdalena Ziomek: Ich gebe euch zwei Beispiele. Erstens: vor der derzeitigen Krise haben sehr viele Tour-Guides über die Genossenschaft ihre Aufträge ausgeführt. Ihre Arbeit ist oft sehr saisonal. Im Sommer ist viel los, im Winter ist eher flaute. In unserem Anstellungs-Modell können sie aber durch ihre Einnahmen ein monatlich stabiles Gehalt generieren. Denn wenn sie bestätigte Aufträge im Sommer haben, geht die Genossenschaft in Vorleistung und zahlt schon vorher ein Gehalt auf der Basis der zukünftigen Aufträge aus. Das zweite Beispiel ist etwas allgemeiner: viele Kreativschaffende müssen heute viel Zeit mit bürokratischem Kram aufbringen. Das belastet viele, weil sie dadurch weniger Zeit für die Entwicklung ihrer Arbeit haben. Hier können wir helfen. Wir schreiben für Dich die Rechnungen an Deine Kunden und stellen Dich an. Dadurch sparst Du Zeit und hast eine bezahlbare Sozialversicherung. 

Arbeitet auch bei Smart: Alicja Möltner. Foto: Anke Beims

CCB Magazin: Schön und gut. Jetzt ist aber Corona-Krise, viele selbstständige Kreativschaffende sind in existentielle Not geraten. Mit der Soforthilfe des Landes Berlin konnte man als Solo-Selbstständiger unbürokratisch 5.000 Euro beantragen, um über die Runden zu kommen. Jetzt werden die Ausgaben als Soforthilfe II vom Bund getätigt. Was hat eine Mitgliedschaft bei Smart in dieser Hinsicht für einen Vorteil gegenüber der Soforthilfe? Die Selbstständigen wollen am Ende doch nur eines: an ihr Geld kommen.

Alicja Möltner: Ja, aber das ist nur die eine Seite der Medaille. Es stimmt, in einem einzigartigen Kraftakt hat die Investitionsbank Berlin (IBB) bis Anfang April an über 100.000 Berliner Solo-Selbstständige einen ‚Corona-Zuschuss‘ von 5.000 Euro überwiesen – ohne große Prüfung und in einem für deutsche Verhältnisse fast schon zu einfachem Antragsverfahren. Das Geld darf sogar für persönliche Lebenshaltungskosten wie Miete und Krankenversicherung benutzt werden. Das Problem ist aber, dass neue Anträge seit dem 6. April für den Zuschuss nur noch aus Bundesmitteln finanziert werden – und Bundesmittel dürfen nur für fortlaufende Betriebsausgaben benutzt werden, die viele Selbstständige gar nicht haben – sie fallen also aus dem Raster. Darüber hinaus bleiben viele Fragen ungeklärt: Was ist, wenn die 5.000 Euro Soforthilfe nicht mehr ausreichen? Und was ist mit einer zukünftigen Prüfung, ob man auch wirklich antragsberechtigt gewesen ist? Was wir jetzt machen: unsere angestellten Mitglieder, die von Auftragsausfällen betroffen sind, haben nun Anspruch auf Kurzarbeitergeld. 

Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, Aufträge im Namen der Genossenschaft auszuführen. Viele Kreative haben heute ja das Problem, dass sie zwischen verschiedenen Arbeits- und Auftragsformen wählen müssen. Dieses Problem lösen wir auf. Zudem haben die Mitglieder, die schon vor der Corona-Krise Smart-Mitglied waren, einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld

CCB Magazin: Das heißt, ich bin Selbständige(r), habe keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld, lasse mich dann temporär oder dauerhaft über Smart anstellen, und dann habe ich einen Anspruch?

Magdalena Ziomek: Ganz genau. Wichtig zu wissen ist aber: Kurzarbeitergeld ist nur für unsere angestellten Mitglieder möglich, die auch schon vor der Corona-Krise bei Smart angestellt waren. Sind sie von Auftragsausfällen durch Corona betroffen, bekommen sie 60 Prozent des bisherigen Nettogehalts (Eltern: 67 Prozent) weiter ausbezahlt – staatlich finanziert. Im Vergleich zum einmaligen ‚Helikopter-Geld‘ in der Form von Soforthilfe-Zuschüssen hat der Bezug von Kurzarbeitergeld damit nicht nur den Vorteil, dass es auch bei langfristigen Umsatzeinbrüchen weitergezahlt werden kann – derzeit bis zu 12 Monate. Damit verbunden sind auch keine Rechtsunsicherheiten, mit denen viele Solo-Selbstständige derzeit in Bezug auf die neuartigen Soforthilfe-Maßnahmen zu kämpfen haben. 

CCB Magazin: Gibt es bei euch irgendwelche Beschränkungen? Wer darf Genosse werden, wer nicht?

Magdalena Ziomek: Jeder oder jede mit Wohnsitz in Deutschland kann Genosse oder Genossin werden – durch den Kauf von mindestens einem Genossenschaftsanteil. Ein Anteil kostet aktuell 50 Euro. Einen monatlichen Mitgliedsbeitrag gibt es nicht. Wichtig zu wissen: Über Smart können nur zulassungsfreie Dienstleistungen abgerechnet werden – auch kein Warenverkauf. Und um über Smart sozialversicherungspflichtig angestellt zu sein, muss der Hauptteil der selbstständigen Tätigkeiten über Smart abgewickelt und daraus ein Arbeitsvertrag generiert werden, so dass die Anstellung bei der Genossenschaft den Haupterwerb darstellt. Nicht-EU-Staatsangehörige benötigen dazu eine Aufenthaltserlaubnis, die den vollen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland beinhaltet. Ansonsten gibt es keine Einschränkungen. Kommt gerne auf uns zu, wenn Ihr Fragen habt. Derzeit gibt es auch regelmäßige Info-Sessions als Online-Livestream. Schaut hier


Dieses Interview ist eine überarbeitete und aktualisierte Fassung eines Interviews, das CCB bereits zuvor veröffentlichte

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Hier findest du zusätzlich wichtige FAQs zur Soforthilfe II

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