Finanzierung, Karriere Zurück

Oh KSK, du bist so wunderbar

Oh KSK, du bist so wunderbar
Foto: © Thomas Martius

Die Künstlersozialkasse ist in Europa, ja weltweit, einzigartig: in keinem Land der Welt können sich Künstler und Publizisten so günstig versichern lassen wie in Deutschland. Soloselbstständige Kulturschaffende zahlen nur die Hälfte des gesetzlich vorgeschriebenen Kranken-, Pflege- und Rentenbeitrags, die andere Hälfte zahlt der Bund und die Verwerter. So, und nun: Wie kommt man rein? Welche Fallstricke gibt es? Wir stellen an dieser Stelle drei Personen mit drei unterschiedlichen Erfahrungen vor. 
 

Text Boris Messing

 

Hört man sich die Geschichten von Leuten an, die den Versuch unternommen haben, in die KSK zu kommen, ist man nicht selten verwundert. Der eine schafft es scheinbar mühelos auf Anhieb, die andere reicht über Monate, gar Jahre immer neue Unterlagen ein und der Aufnahmeprozess wandelt sich allmählich zu einem kafkaesken Unterfangen. Bisweilen kommt der Verdacht auf, die Aufnahme in die Künstlersozialkasse erfolge willkürlich oder zumindest folge sie unergründlichen Gesetzen. Kafka und die KSK – das passt irgendwie. Aber natürlich gibt es Regeln, Bedingungen, Grundlagen, auf deren Basis theoretisch jeder Künstler und jede Publizistin in die KSK aufgenommen werden muss. Denn dafür ist sie schließlich da, um den oftmals klammen Kulturschaffenden eine günstige Kranken- und Pflegeversicherung zu ermöglichen und eine, wenn auch noch so kleine, Rente für das Alter bereitzuhalten. Oder anders ausgedrückt: durch die KSK wird honoriert, dass Künstlerinnen und Publizisten, Kulturschaffende ganz allgemein wichtig sind für unsere Gesellschaft.

Berufsanfänger müssen die ersten drei Jahre keinen Gewinn erzielen, ab da an muss ein Mindestgewinn von 3900 Euro im Jahr erzielt werden.  Sogar Nebentätigkeiten oder Teilzeitjobs sind möglich. Und dann? 

Schön und gut, was sind jetzt aber nun die Regeln, Bedingungen und Grundlagen des KSK-Eintritts? Das ist ganz einfach: wer soloselbstständig tätig ist als Künstler oder Publizist hat einen Anspruch über die KSK versichert zu sein; Berufsanfänger müssen die ersten drei Jahre keinen Gewinn erzielen, ab da an muss ein Mindestgewinn von 3900 Euro im Jahr erzielt werden, um in der KSK bleiben zu dürfen. Und sogar Nebentätigkeiten oder Teilzeitjobs sind möglich – vorausgesetzt man verdient mit seiner selbstständigen künstlerischen Tätigkeit weiterhin Geld. Die Beweisführung, dass man selbstständig künstlerisch tätig ist und damit auch sein täglich‘ Brot verdient – Voraussetzung für den Eintritt –, ist die Krux an der ganzen Sache. Durchforstet man das Internet oder die Homepage der KSK, wird ersichtlich, auf welche Unterlagen es ankommt: Rechnungen, Verträge, Kontoauszüge, Bilder, die die Arbeit dokumentieren, Zeitungsausschnitte, Flyer, Plakate, Entwürfe – einfach alles, was beweist, dass man eine wahre Künstlerin oder Publizistin ist (zumindest aus Sicht der KSK). Ja gut, aber wo ist das Problem? Entweder man ist halt Künstler oder nicht, die Sache ist doch klar. Die folgenden Beispiele zeigen, dass dem nicht so ist. Zumindest nicht immer.

Betty Wagenbach (Name geändert), 32, ist Szenenbildnerin und arbeitet für Film- und Werbeproduktionen und als Bühnenbildnerin für Bands und andere Events - laut KSK eine klar künstlerische Tätigkeit. Freunde von Betty sagten ihr, ach, da kommst du locker rein, als Szenenbildnerin gar kein Problem. Die KSK kategorisiert ihre Versicherten grob in Künstler und Publizisten, die wiederum in vier Untergruppen geordnet sind in die Bereiche Bildende Kunst, Musik, Wort und Darstellende Kunst. Als Szenenbildnerin gehört man zu den Darstellenden Künstlerinnen. Betty stellte also im April 2015, ein Jahr nach Abschluss ihres Studiums, ihren Erstantrag. Zuvor hatte sie noch ein Jahr lang umsonst bei diversen Produktionen, unter anderem einem größeren Filmprojekt, als Szenenbildnerin mitgearbeitet, um sich Referenzen aufzubauen. Das hatte sie bei ihrem Erstantrag belegen können. Die Antwort der KSK folgte prompt: mit ihrer künstlerischen Tätigkeit habe sie kein Geld verdient, sie solle erst einmal noch ein Jahr arbeiten und damit Geld verdienen, dann könne man nochmal über einen KSK-Eintritt sprechen. Da hätte sie, sagt Betty, „ziemlich abgekotzt“ und weiterhin die erdrückenden Beträge für ihre gesetzliche Krankenkasse gezahlt. Um sich zu finanzieren, verschuldete sie sich bei Freunden. Im Oktober 2018, nachdem sie sich mit Ach und Krach als Szenenbildnerin durchgeschlagen hatte, versuchte sie es erneut bei der KSK. Die wollte immer neue Unterlagen sehen, Nachweise ihrer künstlerischen Tätigkeit, die sie auch erbrachte. Problem: die KSK kam mit der Prüfung nicht mehr hinterher und antwortete ihr alle vier Monate mit Bitte nach weiteren Unterlagen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, schmückte Betty die ein oder andere Rechnung im Einvernehmen mit ihrem Auftraggeber aus und schrieb „Kunstvolle Wandmalerei“ drauf, obwohl sie nur das Treppenhaus gestrichen hatte. Anderthalb Jahre später (!) nahm man sie schließlich auf, sie solle aber bitteschön noch angeben in welchem prozentualen Verhältnis ihre Arbeit als Szenenbildnerin, Innenarchitektin, Stagedesignerin und Theatermalerin steht. Dazu muss man wissen, dass man als Innenarchitektin nicht in die KSK kommt. Da Betty durch die Corona-Krise aber alle Film- und Bühnenjobs weggebrochen waren und die finale Aufnahme in die KSK leider mit der Pandemie einherging, „flunkerte“ sie ein wenig und gab das Verhältnis falsch an, da sie gerade viele Jobs als Innenarchitektin machen musste, um über die Runden zu kommen. Mit Erfolg. Das heißt, weil ihr Erstantrag bereits 2015 gestellt wurde, muss sie jetzt noch rückwirkend die Rentenbeiträge nachzahlen, die sie als Selbstständige bei ihrer freiwillig gesetzlichen Krankenkasse nicht gezahlt hat, da deren Zahlung freiwillig ist. Den Eintritt nahm sie trotzdem erleichtert auf.

Drei Personen, drei ganz unterschiedliche KSK-Erfahrungen. Von oben nach unten: Lutz Gallmeister (Foto: Florian Brossmann), Mehdi Moinzadeh (Foto: Rauand Taleb) und Betty Wagenbach (Foto: Skay, Name der Protagonistin auf Wunsch geändert). 

Die KSK kategorisiert ihre Versicherten grob in Künstler und Publizisten, die wiederum in vier Untergruppen geordnet sind in die Bereiche Bildende Kunst, Musik, Wort und Darstellende Kunst

Ganz anders verlief die Sache bei Bastian Marx (Name geändert), 32, der seinen Erstantrag ebenfalls 2015 stellte – als Musiker und Designer. Vor der Antragstellung hatte er ein zeitlich begrenztes Engagement als Theatermusiker gehabt und verdiente zusätzlich ein paar Heller mit Designarbeiten. Außerdem spielte er in einer Band in Halle, mit der er kein Geld verdiente, und konnte mit einem Designpreis während seines Studiums punkten. Das genügte der KSK und sie nahm ihn sofort auf. Man darf an dieser Stelle durchaus fragen: warum kam Bastian Marx ohne Zögern rein, und Betty Wagenbach, die bei einer größeren Filmproduktion und diversen anderen Arbeiten als Szenenbildnerin geackert hatte, nicht? Plausibel ist es nicht. Bastian Marx verdient sein Geld heute im Übrigen mit Komparsenjobs und gelegentlichen Designarbeiten für Bands, zwischendurch hat er auch als Cutter gearbeitet. Seine Einkommensprognose für das Folgejahr gibt er bei der KSK grundsätzlich zu niedrig an, damit der Beitrag nicht steigt. Eigentlich müsste man der KSK melden, wenn man künstlerisch umgesattelt hat oder mehr Einnahmen im Jahr erzielt als angegeben – Konsequenzen seitens der KSK hat das jedoch so gut wie keine, selbst dann nicht, wenn man von ihr geprüft wird. Ein kleines Bußgeld ist zu zahlen, das war's. Mogeln lohnt sich also. 

Komplizierter wird die Sache, wenn man selbstständiger Künstler und Verwerter in einer Person ist. Verwerter, die die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, sind klassischerweise Theater, Verlage, Orchester oder Galerien oder allgemein alle Unternehmen, die einen Künstler oder Publizisten beauftragen. Auf das Honorar seiner oder ihrer Arbeit müssen die Verwerter derzeit eine Abgabe von 4,2 Prozent zahlen. Das kann gerade für kleine Kulturinstitutionen nicht nur finanziell zur Belastung werden, sondern erfordert auch einen hohen bürokratischen Aufwand. Die KSK wird zu 30 Prozent von der Künstlersozialabgabe finanziert, der Bund bezuschusst weitere 20 Prozent, die zweite Hälfte der KSK-Versicherung zahlt der Versicherte. Mehdi Moinzadeh, 42, ist Schauspieler, Dozent, Theaterpädagoge, Drehbuchautor, Bühnenbildner und einer der Leiter des Vereins Little Black Fish, einer interdisziplinären Kulturinstitution in Kreuzberg. Bereits mit 17 Jahren wurde er in der renommierten Schauspielschule Otto Falckenberg in München aufgenommen. Nach seiner Schauspielausbildung arbeitete er zunächst als Schauspieler in Angestelltenverhältnissen in der Filmbranche und hatte somit keinen Grund, in die KSK einzutreten. Wer im Film arbeitet ist nämlich meistens unständig beschäftigt, das heißt, er arbeitet für Tage, Wochen oder auch ein paar Monate und wird über seinen Arbeitgeber für das Projekt angestellt. Die Krankenkassen nehmen Leute aus der Filmbranche darum als gewöhnliche Arbeitnehmer wahr. Das sind sie aber nicht. Filmschaffende verdienen in einer vergleichsweise sehr kurzen Zeitspanne viel Geld, aber meistens arbeiten sie nicht das ganze Jahr hindurch. Die Krankenkasse rechnet den hohen Tagessatz, den man beim Film verdient, aufs ganze Jahr hoch, was zur Folge hat, dass viele nicht selten den Höchstsatz zahlen müssen, obwohl sie aufs ganze Jahr gerechnet nicht so viel verdienen. So war es auch bei Mehdi. Zwar kann man seinen hohen Krankenkassensatz durch die Steuererklärung korrigieren, aber das ist wieder mit einem bürokratischen Aufwand verbunden, für den Mehdi irgendwann keine Zeit und Geduld mehr aufbringen wollte und schließlich sogar Schulden bei seiner Krankenkasse anhäufte. In die KSK kam er schließlich 2003 als Drehbuchautor und machte prompt den Fehler, nach drei Jahren wieder auszutreten, als er erneut beim Film unständig beschäftigt war. Als Leiter von Little Black Fish ist er jetzt selbst zum Verwerter geworden und muss die Künstlersozialabgabe zahlen. Doch langfristig bleibe ihm nichts anderes übrig als sich nochmals für die KSK zu bewerben, um finanziell über die Runden zu kommen. Er bedaure, sagt er, dass man erst kriminelle Energie aufwenden müsse, um in die KSK zu kommen oder in ihr zu bleiben. So oder so seien die Rahmenbedingungen viel zu kompliziert.

Verwerter, die die Künstlersozialabgabe zahlen müssen, sind klassischerweise Theater, Verlage, Orchester oder Galerien. Auf den Lohn seiner oder ihrer Arbeit müssen die Verwerter derzeit eine Abgabe von 4,2 Prozent zahlen

Dass die Sache kompliziert ist, steht außer Frage. Die Probleme und Konstellationen sind so vielfältig wie die Biographien der KSK-Anwärter. Lutz Gallmeister, 38, beispielsweise hatte zehn Jahre lang in Brasilien als Sounddesigner fürs Theater gearbeitet. Seit knapp zwei Jahren ist er nun zurück in Berlin und arbeitet hier auch für verschiedene Theater als Sounddesigner. Weil er nebenher aber auch noch als freiberuflicher Deutschlehrer tätig ist und damit mehr als mit seiner künstlerischen Tätigkeit verdient, zählt er nicht als vollständiges KSK-Mitglied und zahlt nur den Rentenbeitrag, die Kranken- und Pflegeversicherung läuft über seine gesetzliche Krankenkasse und ist damit teurer. Der Verfasser dieses Artikels, in Teilzeit bei Kulturprojekte Berlin arbeitend, ist selbst in der KSK versichert und zahlt nur den Rentenbeitrag der KSK, die Krankenkasse übernimmt sein Arbeitgeber. Selbstständige sind hier klar benachteiligt. Wer das beste Ergebnis erzielen und eine kluge Strategie einschlagen will, sollte also in Erwägung ziehen, sich professionell beraten zu lassen, um entweder smooth in die KSK zu gleiten oder nicht wieder herauszufliegen. 

Rubrik: Wissen & Analyse

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