Finanzierung, Karriere Zurück

Andri Jürgensen: „Für die KSK ist nur relevant, ob das Kunst ist oder nicht“

Andri Jürgensen: „Für die KSK ist nur relevant, ob das Kunst ist oder nicht“
Foto: © Nadim Merrikh

Sind sie schon drin oder proben sie noch?

Alle wollen sie da rein: in die KSK – die Künstlersozialkasse. Denn in ihr versichert zu sein, ist ein Privileg. Andri Jürgensen ist ein Rechtsanwalt, der sich auf KSK-Fragen spezialisiert hat. Zwischendurch arbeitete er auch mal als Regiehospitant in Kiel und als Journalist fürs ZDF. Damit ist er nicht nur juristischer Fachmann, sondern kennt auch aus eigener Erfahrung das Wohl und Wehe seiner Klienten– die Bandbreite seiner Klientel reicht von ganz klein bis ganz groß. Wir wollen wissen: Wer kommt wie in die KSK und wer bleibt draußen? Was macht die KSK so besonders?
 

INTERVIEW   Boris Messing   


 

CCB Magazin: Herr Jürgensen, Sie sind Rechtsexperte für die KSK. Die Zahl der Versicherten ist in den vergangenen 20 Jahren stark angestiegen – derzeit sind rund 187.000 Selbstständige über die KSK versichert. In der KSK versichert zu sein, bedeutet für viele Künstler und Publizisten nicht nur Geld zu sparen und sozial abgesichert zu sein, sondern ist oftmals erst die Voraussetzung für ihre künstlerische Tätigkeit. Allerdings müssen viele hart darum ringen, in den hehren Kreis der Versicherten aufgenommen zu werden. Warum ist es so schwer, in die KSK zu kommen? Von wo kommen die Widerstände?

Andri Jürgensen:Ganz einfach: wegen des Geldes. Je mehr Künstler über die KSK versichert werden, um so größer ist der Finanzbedarf der KSK. Die finanziert sich ja zum einen über einen staatlichen Zuschuss und zum anderen durch die Künstlersozialabgabe der Verwerter wie beispielsweise Theater, Verlage, Orchester oder Galerien. Das heißt, alle Unternehmen, die selbstständige Künstler oder Publizisten beauftragen, müssen zusätzlich eine Abgabe von derzeit 4,2 Prozent auf die Gage zahlen. Als der Abgabesatz 2005 zum Beispiel einmal auf knapp sechs Prozent gestiegen war, gab es seitens der Verbände, die die Verwerter vertreten, großen Druck auf die Bundesregierung. Wir hatten in dieser Zeit 150.000 KSK-Versicherte und 50.000 Verwerter und es war klar, dass durch eine weitere Diskrepanz die Abgabe für die Verwerter weiter steigen würde auf sieben, acht oder gar neun Prozent. Und Andrea Nahles als Arbeitsministerin sagte der KSK, sie habe den Anstieg der Versichertenzahlen im Blick. Es ist leicht, die Botschaft zu dechiffrieren. 

CCB Magazin:Was halten Sie dann von der Kritik, dass selbstständige Künstler und Publizisten durch die KSK bessergestellt werden als andere Soloselbstständige, von denen viele auch nicht mehr verdienen?

Andri Jürgensen:Die Frage ist vollkommen berechtigt. Warum bekommen nicht auch freischaffende Steuerberaterinnen, Hebammen oder Erzieher so eine Förderung? Nun, zum einen wäre das finanziell nicht leistbar, wenn jede Berufsgruppe so ein System wie die KSK hätte. Doch ich glaube, es gibt noch einen anderen, viel zentraleren Unterschied, der die KSK-Förderung für Künstler und Publizisten rechtfertigt: Und das ist der vollkommen unterschiedlich funktionierende Markt im Kunstbereich. Künstler hängen sehr vom Publikumsgeschmack ab, Handwerker oder Anwälte erarbeiten sich dagegen meist einen festen Kundenstamm, der Verlässlichkeit in die Einnahmen bringt. Den oft großen Schwankungen bei den Einnahmen sind andere Selbstständige weniger ausgesetzt. Darum halte ich die KSK bis heute für gerechtfertigt. Und ohne die KSK könnten viele Künstler wirtschaftlich gar nicht existieren.

CCB Magazin:Die Verwerter dürfen den abzuführenden KSK-Anteil der Künstler und Publizisten, mit denen sie zusammenarbeiten, nicht von deren Gehalt abziehen. Das ist gesetzlich geregelt. Aber wer hindert sie daran, ihnen nicht einfach von Anfang an weniger zu zahlen?

Andri Jürgensen:Keiner, das können sie so machen. Was vorher verhandelt wird, ist Sache zwischen Verwerter und Künstler, da kann keiner reinreden. Es gibt ja keinen Mindestlohn im Kultursektor. Und ein nicht geringer Teil der Kunstbranche funktioniert auch nur durch Selbstausbeutung.

Künstler hängen sehr vom Publikumsgeschmack ab, Handwerker oder Anwälte erarbeiten sich dagegen meist einen festen Kundenstamm, der Verlässlichkeit in die Einnahmen bringt. Den oft großen Schwankungen bei den Einnahmen sind andere Selbstständige weniger ausgesetzt. Darum halte ich die KSK bis heute für gerechtfertigt

CCB Magazin:Korrigieren Sie mich, in gewisser Weise sitzen die Verwerter und Kreativschaffenden doch im selben Boot: beide haben ein Interesse daran, dass nicht zu viele in die KSK kommen. Wenn mehr reinkommen, muss ja auch mehr Abgabe gezahlt werden, um die ganze Sache zu finanzieren. Und das wiederum kann sich negativ auf die Honorare der Künstler und Publizisten auswirken. Oder sehe ich das falsch?

Andri Jürgensen:Ich denke, der Punkt ist nicht so dominant. Zum einen denkt so kein Künstler. Die haben da ganz andere Probleme. Im Gegenteil, die Künstler sind da eher solidarisch, weil sie ohne die KSK gar nicht selbstständig arbeiten könnten. Es ist ja auch völlig absurd, was Selbstständige für die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung zahlen müssen. Allerdings gibt es seitens der Verwerter viel Kritik am System, und zwar nicht so sehr an der Abgabe an sich, sondern am bürokratischen Aufwand, der damit verbunden ist. Was ist Kunst, was nicht, die Abgrenzung ist sehr schwierig, das zieht oft einen großen Verwaltungsaufwand nach sich, alle Mitarbeiter müssen geschult werden - das ist ein großer Aufwand!

CCB Magazin:Wo wir gerade dabei sind. Ein Beispiel aus der Praxis: eine selbstständige Stagedesignerin wurde von einem ehemaligen Auftraggeber nach einer Steuerprüfung gebeten, die Bezeichnung ihrer Tätigkeit auf den Rechnungen so abzuschwächen, dass der Auftraggeber die KSK-Abgabe umgehen kann. Wie hätte sie darauf reagieren sollen?

Andri Jürgensen:Ja, das ist schwierig. Die Rechtslage ist natürlich klar, weil die Rechnung abbilden muss, was geleistet wurde. Die Realität ist aber nicht ganz so einfach, denn viele Künstler sehen sich gezwungen, mitzuspielen. Also, sagen wir so, wenn man in der KSK ist oder reinkommen will, ist man natürlich darauf angewiesen zu beweisen, dass man künstlerisch tätig ist. Rechnungen sind dafür ein gutes Mittel. Wenn nun ein Auftraggeber will, dass man in die Rechnung beispielsweise Reinzeichnung schreibt, obwohl es tatsächlich eine Designarbeit war, dann sollte man - wenn man Reinzeichnungen abrechnet - anderweitig festhalten, was man tatsächlich gemacht hat. Bis zu einer gewissen Grenze spielen also viele mit, denn als Künstler ist man da in einer schwierigen Situation - man will ja seinen Auftraggeber nicht verprellen und künftig weitere Aufträge von ihm haben. Solche Auftraggeber verhalten sich allerdings höchst unprofessionell.

CCB Magazin:Verwerter müssen immer die KSK-Abgabe zahlen, auch wenn der Künstler, dessen Dienste sie in Anspruch nehmen, nicht bei der KSK versichert ist. Warum?

Andri Jürgensen:Der Grund ist ganz einfach: Alle Künstler sollen gleichbehandelt werden, egal ob sie in der KSK sind oder nicht, ob sie im Ausland oder Inland wohnen. Es soll nicht über den Preis eine Gruppe bevorzugt werden. Wenn die Abgabepflicht von der Versicherungspflicht abhinge, dann würde ein Verwerter sagen: "Du bist in der KSK, ach schade, wir haben einen, der ist nicht drin, wir nehmen den, da sparen wir ein paar Prozent". Das wird vermieden, indem grundsätzlich immer die Abgabe gezahlt wird.

CCB Magazin:Mit steigendem Einkommen des Künstlers oder Publizisten steigt auch der Betrag für die KSK. Bleibt es unabhängig von der Höhe des Einkommens unterm Strich aber trotzdem immer noch günstiger über die KSK versichert zu sein als über eine gesetzliche oder private Krankenversicherung? Und: Kann man aus der KSK rausgeschmissen werden, wenn man zu viel verdient?

Andri Jürgensen:Zur zweiten Frage: nein, es gibt keine Grenze, ab wann man aus der KSK rausfliegt, es gibt nur einen Höchstbeitrag, ab dem der monatliche Beitrag gedeckelt ist. Da die Auftragslage aber oft großen Schwankungen ausgesetzt ist, bleibt man ohnehin besser drin. Zur ersten Frage: Ich glaube, die KSK lohnt sich immer. Es gibt einfach keine günstigere Absicherung für Künstler. Gerade auch im Hinblick auf den Rentenzuschuss, der ebenfalls zur Hälfte von Bund und Verwertern getragen wird. Der Rentenbeitrag ist ja verpflichtend in der KSK. Künstler machen sich oft keine Gedanken um das Alter; die Pflicht als KSK-Versicherte auch in die Rente einzuzahlen zu müssen, gibt ihnen fürs Alter eine gewisse Absicherung.

Grundsätzlich plädiere ich dafür, dass die KSK nicht nur auf das Einkommen schaut, sondern auch auf die Bemühungen, sich künstlerisch oder publizistisch im Markt zu etablieren. Nun wurde kürzlich vom Bundessozialgericht auch entschieden, dass bei Berufsanfängern nicht nur das Geld zählt, sondern eben auch Nachweise für das Bemühen, auf dem Markt Fuß zu fassen

CCB Magazin:Viele KSK-Versicherte mogeln bei der Einkommensprognose und geben einen geringeren Gewinn an, damit ihr Beitrag nicht steigt. Was für Konsequenzen hat das, wenn man geprüft wird?

Andri Jürgensen:Also, die KSK soll fünf Prozent der Versicherten pro Jahr prüfen. Das sind bei knapp 200.000 Versicherten so an die 10.000 Prüfungen pro Jahr. Da kommt die KSK mit ihren insgesamt 300 Mitarbeitern eh kaum hinterher. Wird man geprüft und muss seine Steuerbescheide einreichen: erstmal keine Panik. Die KSK ist da nicht so bissig und eigentlich recht großzügig. Eine Abweichung von 20-30 Prozent wird durchaus akzeptiert. Wenn man im Durchschnitt über Jahre mit seinen Gewinnen deutlich über den Prognosen lag - sagen wir 10.000 Euro meldet, aber 30.000 Gewinn macht - dann wird die KSK ein Bußgeld verhängen. Das Bußgeld selbst ist im Verhältnis zur Einsparung über die Jahre immer noch extrem günstig.

CCB Magazin:Also lohnt es sich zu schummeln? 

Andri Jürgensen:Rechnerisch lohnt es sich, ja. Die KSK ist mit dem gesetzlichen System aber eine Solidargemeinschaft: Wenn man wenig verdient, zahlt man weniger, und wenn man mehr verdient, zahlt man mehr und für die mit, die gerade wenig verdienen. Wer da nicht mitzieht, handelt unsolidarisch.

CCB Magazin:In den ersten drei Berufsjahren, in denen man bei der KSK als Berufsanfänger gilt, muss man keinen Gewinn im Jahr erzielen. Ein Musiker, der während seiner fünfjährigen Ausbildung aber schon Geld mit Auftritten verdient hat, gilt laut KSK nach Ende seiner Ausbildung nicht mehr als Berufsanfänger. Das heißt, er muss bei Eintritt in die KSK den Mindestgewinn von 3900 Euro im Jahr nachweisen. Das kann einen Jazz-Musiker schon in die Bredouille bringen. Liegt hier nicht ein Widerspruch, da die KSK Künstler gerade am Anfang ihrer Karriere entlasten soll? 

Andri Jürgensen:Das ist tatsächlich ein wunder Punkt. Es gibt nämlich Bereiche wie die bildende Kunst, in denen es sehr schwierig ist, ausreichend Geld zu verdienen, um in der KSK bleiben zu dürfen. Und wenn man da während des Studiums schon hier und da etwas verdient hat, gilt man bei Eintritt ins Berufsleben eben nicht mehr als Berufsanfänger. Grundsätzlich habe ich immer dafür plädiert, dass die KSK gerade am Anfang nicht nur auf das Einkommen schaut, sondern auch auf die Bemühungen, sich künstlerisch oder publizistisch im Markt zu etablieren. Es wurde jetzt zum Glück kürzlich vom Bundessozialgericht auch entschieden, dass bei Berufsanfängern nicht nur das Geld zählt, sondern eben auch Nachweise für das Bemühen, auf dem Markt Fuß zu fassen. Das ist auch gut so. Einem Autor beispielsweise, der einen Produktionszyklus von zwei, drei Jahren hat, kommt das zugute. Die kommen als Berufsanfänger jetzt einfacher in die KSK.

CCB Magazin:Nehmen wir mal an, ein Künstler verdient sein Geld in zwei oder mehreren künstlerischen Bereichen, beispielsweise Musik und Schauspielerei. Darf der Mindestgewinn von 3900 Euro im Jahr aus beiden oder mehreren künstlerischen Einkommensquellen addiert werden, um in der KSK zu bleiben? Oder zählt nur die Einkommensquelle, die bei Eintritt in die KSK angegeben wurde? 

Andri Jürgensen:Es zählen immer alle Einkünfte aus selbstständigen künstlerischen Tätigkeiten. Wenn mal also beispielsweise Autor und Musiker ist, zählt der Gewinn aus beiden Bereichen zusammen. Manchmal aber ist die Einordnung schwierig, ob eine andere Tätigkeit Kunst ist oder nicht. Dann sollte man dies der KSK mitteilen und es prüfen lassen, ob sich etwas in der Einkommensstruktur geändert hat. Viele Künstler denken im Alltag nicht daran, der KSK mitzuteilen, dass sich beruflich etwas bei ihnen geändert hat. Man darf aber aus nicht künstlerischen Tätigkeiten einen Gewinn von maximal 5.400 € erzielen - liegt man drüber, verliert man die Zuschüsse für die Kranken- und Pflegeversicherung. Und das kann die KSK auch bis zu vier Jahre nachträglich rückabwickeln, man muss sich dann rückwirkend freiwillig gesetzlich krankenversichern, und das wird richtig teuer.

CCB Magazin:Herr Jürgensen, vielen Dank für das Gespräch.

Rubrik: Wissen & Analyse

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