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Künstlersozialversicherung: Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen sollen auch 2022 gelten

Der Hauptausschuss des Bundestages hat die Forderung des Deutschen Kulturrates mit aufgenommen, die Absicherung der soloselbständigen Kulturschaffenden über die Künstlersozialversicherung bis mindestens Ende 2022 auf dem deutlich erhöhten Satz zu halten. Was heißt das? 

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Rubrik: News

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