Wir informieren euch an dieser Stelle zu den neuesten Corona-Soforthilfen von Land und Bund, insbesondere zu den Programmen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Weitere wichtige FAQs zu allen aktuellen Coronahilfen findest du hier. Die Liste wird fortlaufend aktualisiert. Allerdings erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Angaben sind nicht rechtsverbindlich. Wir hoffen aber, dir an dieser Stelle helfen zu können.
INHALT:
1. INFORMATIONEN DER EINZELNEN KREATIVSEKTOREN
2. HILFEN UND UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHMEN
LEISTUNGEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
KURZARBEIT
AUSSETZUNG, HERABSETZUNG UND BEFREIUNG VON STEUERZAHLUNGEN
KINDERZUSCHLAG
KINDERKRANKENGELD
KÜNSTLERSOZIALKASSE
SONSTIGE HILFSANGEBOTE
3. UMGANG MIT FÖRDERGELDERN
PROJEKTFÖRDERUNG
4. RECHTLICHE ANSPRÜCHE UND ENTSCHÄDIGUNGEN
AUSFALLHONORARE
FAQ
1. INFORMATIONEN DER EINZELNEN KREATIVSEKTOREN
- Architektur: Architektenkammer Berlin
- Bildende Kunst: Bundesverband bildender Künstler*innen
- Design und Mode: Allianz deutscher Designer und Fashion Council Germany
- Film und Kino: FFA Filmförderungsanstalt, Bundesverband Schauspiel und HDF KINO
- Games und Interface: Game-Verband der deutschen Gamesbranche
- Musik: Berlin Music Commission, Club Commission und Deutsche Orchestervereinigung
- Tanz und Theater: Tanzraum Berlin und LAFT Berlin
- Werbung & PR: Gesamtverband Kommunikationsagenturen
- Literatur & Verlage: lettrétage berlin
2. HILFEN UND UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHMEN
LEISTUNGEN DER BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
Für Selbstständige besteht die Möglichkeit, sich arbeitslos zu melden, sofern eine Arbeitslosenversicherung abgeschlossen wurde. Wer keine Arbeitslosenversicherung hat, profitiert vom Sozialschutz-Paket, das erleichterten Zugang zur Grundsicherung (Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt) schafft. Zudem ist die Regelung zum Schonvermögen vereinfacht worden. Mehr Infos gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Zudem stellt Kreatives Sachsen Hinweise zur Antragstellung in einem Video vor. Darüber hinaus haben wir in Kooperation mit Verdi ein Google Doc mit den wichtigsten Infos und Tipps zur erleichterten Antragstellung erstellt.
KURZARBEIT
Unternehmen mit mindestens einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin können Kurzarbeitergeld beantragen. Beim Kurzarbeitergeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, wenn eine Firma ihre Beschäftigten in Kurzarbeit schickt. Die Möglichkeiten zum erleichterten Zugang und zur Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld wurden jüngst erneut verlängert. Weitere Informationen findet ihr auf der Webseite des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
AUSSETZUNG, HERABSETZUNG UND BEFREIUNG VON STEUERZAHLUNGEN
Auf Antrag können laufende Vorauszahlungen zur Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer herabgesetzt oder ausgesetzt werden und Säumniszuschläge können erlassen werden. Auf Vollstreckungsmaßnahmen kann vorübergehend verzichtet werden. Bitte wendet euch direkt an das für euch zuständige Finanzamt. Weitere Informationen hier. Insgesamt kommen zur steuerlichen Bewertung von Corona-Hilfen sowie Stipendien und stipendienartigen Förderungen in Pandemiezeiten viele Fragen auf. Diese erfordern oft individuelle Antworten. Hilfreich ist daher auch das Merkblatt zur Einkommenssteuerbefreiung von Stipendien der Berliner Kanzlei Laaser. Wer sich unsicher über die steuerliche Anrechnung von Leistungen ist, findet ganz unten im Merkblatt eine Vorlage, welche zur individuellen Nachfrage beim zuständigen Finanzamt genutzt werden kann.
KINDERZUSCHLAG
Wenn das Einkommen nicht für die ganze Familie reicht, können Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte zusätzlich zum Kindergeld den Kinderzuschlag erhalten. Der Antrag auf Kinderzuschlag muss jedoch gesondert bei der Familienkasse gestellt werden. Nähere Informationen hier.
KINDERKRANKENGELD
Wenn Eltern aufgrund der coronabedingten Kita- und Schulschließungen einen Verdienstausfall erleiden, gibt es einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Dieser Anspruch besteht nur bei Selbständigen, die auch einen Anspruch auf Krankengeld haben. Mitglieder der KSK haben generell Anspruch auf Krankengeld und somit auch auf Kinderkrankengeld. Anders als bei "normalem" Krankengeld wird Kinderkrankengeld ab dem erstem Tag der Krankheit oder Kita- und Schulschließung gezahlt. Besteht kein Anspruch auf Krankengeld, kann man Entschädigung durch das Infektionsschutzgesetz geltend machen.
KÜNSTLERSOZIALKASSE
Die Künstlersozialkasse (KSK) hat verschiedene Maßnahmen für Versicherte ergriffen, um finanzielle Nöte abzufedern. Näheres gibt es hier.
SONSTIGE HILFSANGEBOTE
(1) Mit dem Programm NEUSTART KULTUR soll die Infrastruktur kleiner und mittlerer Kulturunternehmen nach der Corona-Zwangspause gestärkt werden. Zu den Einrichtungen zählen Museen, Ausstellungshallen, Gedenkstätten, Veranstaltungsorte für Konzert-, Tanz- und Theateraufführungen sowie soziokulturelle Zentren und Kulturhäuser. Hier geht es zu den Ansprechpartnern der Branchen und weiteren Infos. Eine Übersicht über das Programm gibt es außerdem auf der Website der Kulturförderberatung.
(2) #AlarmstufeRot-Soforthilfe: Der gemeinnützige Verein #AlarmstufeRot zahlt an wirtschaftlich Hilfsbedürftige aus der Veranstaltungswirtschaft eine Soforthilfe. Diese wird aus Spendengeldern finanziert. Mehr Infos findest du hier.
(3) Unter dem Motto #BookNowListenLater möchte Coupon Concerts selbständigen Musikern helfen über die Krise hinwegzukommen. Hierfür werden über die Plattform von Coupon Concerts Konzerte für die Zukunft (wenn es wieder möglich ist) an Privatpersonen vermittelt. Die Privatpersonen kaufen einen Gutschein für die Konzerte und so können die Musiker schon in der Krise das Geld für in der Zukunft stattfindende Konzerte erhalten. Mehr erfährst du unter diesem Link.
(4) #CoronaKuenstlerHilfe sammelt Spenden, mit denen Künstler finanziell unterstützt werden sollen. Mehr zu der Bewerbung erfährst du hier.
(5) Berlin Collective Action e.V. existiert, um die zu unterstützen, die unter der Gewalt und dem Risiko der durch COVID-19 hervorgerufenen wirtschaftlichen Folgen zu leiden haben. Weitere Informationen über das Programm erhälst du hier.
(6) Die Deutsche Orchesterstiftung sammelt unter #MusikerNothilfe Spenden für selbständige Musiker und vergibt Stipendien an Musiker aller Stilrichtungen. Bitte erkundige dich auf der Website, ob es momentan Ausschüttungen der Spenden gibt.
PROJEKTFÖRDERUNG
Wenn coronabedingt Projekte nicht wie geplant durchgeführt werden können, dann stellt sich die Frage: Wie wird mit bereits genehmigten Fördermitteln umgegangen? Projektträger, die Veranstaltungen oder Reisen absagen müssen, sollten direkt bei der fördernden Stelle erfragen, wie mit bereits genehmigten Fördermitteln umzugehen ist. Für all diejenigen, die bereits Fördergelder durch die Senatsverwaltung für Kultur und Europa erhalten haben, gibt es ein Merkblatt zum Umgang mit geförderten Projekten, die von Covid-19 betroffen sind. In jedem Fall besteht eine Mitteilungspflicht für die Projekte.
4. RECHTLICHE ANSPRÜCHE UND ENTSCHÄDIGUNGEN
AUSFALLHONORARE
Ob du vom Auftraggeber ein Ausfallhonorar bekommst, hängt von deinen individuellen Vertragsbedingungen ab. Auch mündlich oder per SMS/WhatsApp geschlossene Vereinbarungen sind wirksam. Achte beim Abschluss von neuen Verträgen darauf, dass es Regelungen über Ausfallhonorare gibt. Hast du in einem Projekt bereits Teilleistungen erbracht, hast du zumindest anteilig Anspruch auf das Honorar. Weitere wichtige Infos findest du hier.
FAQ
- Wo finde ich Informationen zum Aufenthaltsrecht? Infos vom Berliner Landesamt für Einwanderung
- Ist Corona ein Fall höherer Gewalt? Rechtliche Lage
5. WEITERE INFORMATIONEN
- Informationen von Kultursenat, Wirtschaftssenat und Berlin Partner
- Übersicht des Deutschen Kulturrats über Bundes und Landesprogramme zum Thema Corona
- Handreichung für die Unterstützung selbständiger und freier Kulturschaffender von ver.di
AKTUELLE NEWS, UMFRAGEN UND PUBLIKATIONEN
Die findest du täglich auf Creative City Berlin hier.
Rubrik: News
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