Die EU-Kommission hat neue „Leitlinien zur Anwendung des EU-Wettbewerbsrecht auf Tarifverträge über die Arbeitsbedingungen von Solo-Selbstständigen“ (Leitlinien) verabschiedet. Damit können sich Solo-Selbstständige unter Voraussetzungen zusammenschließen, um Tarifverträge abzuschließen. Die Leitlinien gelten für Solo-Selbstständige, die auf sich gestellt arbeiten, keine Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter beschäftigen und sich in einer schwachen Verhandlungsposition befinden. Sie gelten nicht für Solo-Selbstständige, die sich in einer vergleichbaren Situation wie Arbeitnehmer befinden.
Rubrik: News
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