Die Veranstaltungen des Programms ARTWert V - Professionalisierung in der Kulturwirtschaft werden aus Mitteln der Europäischen Union (Europäischer Sozialfonds) und des Landes Berlin unterstützt im Rahmen des Förderinstruments "Qualifizierung in der Kulturwirtschaft (KuWiQ)" sowie von der Stiftung Pfefferwerk kofinanziert.
Voraussetzungen für die Teilnahme an ARTWert-Seminaren, -Werkstätten & Beratungen:
eine professionelle Tätigkeit als Künstler*in
ein Wohnsitz in Berlin
die fristgerechte Bezahlung der Teilnahmegebühr in Höhe von € 40.-. Wir senden euch nach der Anmeldung eine Rechnung per Mail. Eine Erstberatung ist kostenfrei.
Die € 40.- umfassen ein Kontingent für den Zeitraum bis max. 28.02.2022:
- von max. 40 Stunden/5 Tage für Angehörige der Freien Szene (Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Buch / Literatur);
- von max. 20 Stunden/2,5 Tage für Kreative aus den Teilbranchen Design, Film, Presse, Rundfunk.
die ausgefüllte und unterschriebene Anmeldeliste (ErstTeilnahme) an einer ESF-geförderten Maßnahme in Berlin - wir senden sie euch vor der ersten Veranstaltung zu.
die Einwilligungserklärung zur Erhebung personenbezogener Angaben - wir senden sie euch vor der ersten Veranstaltung zu.
das vollständig ausgefüllte Formular zur Teilnehmer*innenerfassung an einer ESF-geförderten Maßnahme. (Dies ist in den Anmeldevorgang integriert, füllt es bitte einmalig aus.)
die Teilnahme an einer Kompetenzfeststellung im Rahmen der (Online-)Seminare, Werkstätten und (Telefon-)Beratungen
die Beteiligung an zwei Verbleibserfassungen nach Abschluss der Teilnahme
die Erlaubnis zur Verwendung von Bildmaterial - wir senden sie euch vor der ersten Veranstaltung zu, sofern noch nicht erteilt.
die Mitarbeit an der beihilferechtlichen Prüfung, ob Ihr eure Leistungen ausschließlich auf regionalen bzw. nationalen Märkten anbietet oder ob Ihr eure Leistungen grenzüberschreitend anbietet (oder beabsichtigt, dies zu tun.)
Im zweiten Fall brauchen wir von euch die Erklärung, ob und ggf. welche EU-Förderungen oder -Subventionen Ihr in den vergangenen Jahren beantragt oder erhalten habt ("De-minimis Erklärung".) Auch diese Erklärung senden wir euch ggf. zu.