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Sprechstunde Soforthilfe IV 4.0 Photo: Kulturprojekte Berlin

Sprechstunde Soforthilfe IV 4.0

Sprechstunde Soforthilfe IV 4.0 Photo: Kulturprojekte Berlin
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Contact Data

Description

Hast du Fragen zum Verfahren der Soforthilfe IV 4.0? Möchtest du wissen, was es zu beachten gilt, wo du Programmdetails finden kannst und welche neuen Informationen es gibt?
Um euch Orientierung zu bieten, durch das Verfahren zu begleiten und up-to-date zu halten, bietet die Senatsverwaltung für Kultur und Europa in Zusammenarbeit mit Kreativ Kultur Berlin, dem Berliner Beratungszentrum für Kulturförderung und Kreativwirtschaft, eine einstündige Online-Sprechstunde zur Soforthilfe IV 4.0 an. Wir informieren euch zum Stand des Verfahrens, berichten zu aktuellen Entwicklungen und beantworten im Anschluss eure allgemeinen Fragen zu dem Soforthilfeprogramm.

Achtung: Das Antragsverfahren hat sich geändert. Eine Bezuschussung aus Mitteln der Soforthilfe IV 4.0 ist in dieser Programmrunde nur nachgelagert über die Überbrückungshilfe III möglich. Daher musste zunächst durch eine*n Steuerberater*in bis 31.3.21 ein Antrag auf Überbrückungshilfe III gestellt werden. Weitere Informationen zu der 4. Runde dieses Soforthilfeprogramms findet ihr auf der Webseite der IBB.

Hier findest du einen Überblick aller Informations- und Unterstützungsangebote sowie Kontaktmöglickeiten, die wir im Rahmen unserer Beratungskooperation gemeinsam mit der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, der Senatskanzlei Berlin und der Investitionsbank Berlin anbieten.

Inhalt
#CoronaHilfe #Soforthilfe4 #Antragstellung #CoronaUnterstützung #Überbrückungshilfe

Online-Sprechstunde
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa informiert zum aktuellen Stand der Soforthilfe IV 4.0 und beantwortet eure Fragen zum Verfahren in einer moderierten, gemeinsamen Q&A –Session.

WER KANN TEILNEHMEN, AN WEN RICHTET SICH DIE SOFORTHILFE IV 4.0?
Berliner Kultur- und Medienunternehmen der SH IV 1.0, 2.0 oder 3.0 und potenzielle Antragstellende der SH IV 4.0 mit mind. 2 Beschäftigten, die den antragsberechtigten Branchen zugeordnet werden können. Die Soforthilfe IV richtet sich nicht an Soloselbständige.
Eine Liste der Branchen, die im Anschluss an ihren Antrag auf Überbrückungshilfe III die Möglichkeit auf Beantragung der Soforthilfe IV 4.0 erhalten, findet ihr in den FAQ der Soforthilfe IV 4.0 unter der Frage: Wie ordne ich mich in den vorgegebenen Branchen richtig ein?

Wann?
Donnerstag. 01.07.2021 | 13.30-14.30 Uhr
Wo? Online
Wie? Die Teilnahme ist kostenfrei, mit vorheriger Anmeldung für einen der Termine möglich über diesen Link
Die Sprechstunde findet auf Deutsch statt.

Fees & Opening Hours

Fees

kostenfrei

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