Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt jährlich unter Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Projektmittel für die Digitalisierung des Kulturerbes. Gefördert wird spartenübergreifend die Digitalisierung von Objekten aus Kulturerbeeinrichtungen (Archive, Bibliotheken, Museen, Gedenkstätten etc.) mit Sitz in Berlin.
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