Die Kulturverwaltung des Berliner Senats wird – unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Haushalts 2016/17 im Berliner Abgeordnetenhaus – auch 2016 auf der Grundlage von Juryempfehlungen Mittel für Berliner Konzert- und Oratorienchöre und Chor-Projekte vergeben. Einem Antragsvolumen von ca. 913.000 € stehen Mittel in Höhe von ca. 462.250 € gegenüber.
Institutionelle Förderungen erhalten der Philharmonische Chor (108.000 €) und die Berliner Singakademie (100.000 €).
Für die Aufführung von chorsinfonischen Werken erhalten folgende Chöre Basis- oder Projektförderungen:
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