GEMA kommt im Streit mit YouTube nicht voran: Die GEMA ist mit ihrer Klage auf Schadensersatz gegen die Google-Tochter YouTube vor dem Oberlandesgericht München abgeblitzt. Das OLG wies gestern eine entsprechende Klage ab und bestätigte damit ein Urteil des Landesgerichts aus dem Juni 2015. Während die Richter ganz offenbar die YouTube-Uploader in der Verantwortung sehen, kritisiert man bei der GEMA die Entscheidung. In dem seit April 2009 währenden Zwist zwischen der Verwertungsgesellschaft und der Google-Tochter hatte die GEMA Anfang 2013 die nächste Runde eingeläutet und eine Schadenersatzklage eingereicht. Damals taxierte die GEMA ihre Forderungen auf eine Minimalvergütung von 0,375 Cent pro Stream und errechnete daraus einen Schadenersatzanspruch in Höhe von 1,6 Millionen Euro. Das Urteil des Landgerichts München aus dem Juni 2015 hatte Google damals genutzt, um sein Gesprächsangebot an die GEMA zu erneuern
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