Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger ist seit knapp drei Jahren in Kraft. Es sollte den Verlegern das Recht geben, für kurze Textausschnitte in Suchmaschinen Geld zu verlangen. Angesichts eines nunmehr drei Jahre währenden Rechts wäre zu erwarten, dass die VG Media, in der zahlreiche Verlage zusammengeschlossen sind, regelmäßig von Einnahmen und Ausschüttungen zu berichten weiß.
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