Das Berliner Landgericht hat den nicht enden wollenden Streit um das deutsche Leistungsschutzrecht an den EU-Gerichtshof verwiesen. Der soll klären, ob das umstrittene Gesetz bei der EU notifizierungspflichtig gewesen wäre. Wäre dies der Fall, wäre das Gesetz nicht anwendbar. Eine Entscheidung darüber, ob Google den in der Vg Media vertretenen Verlagen Schadensersatz zahlen muss ist, wurde nicht getroffen.
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