Seit dem 07. Mai 2021 gelten Clubs und Livespielstätten mit nachweisbarem kulturellen Bezug nicht mehr als Vergnügungsstätten. Sie werden als Anlagen für kulturelle Zwecke definiert. Nach Angabe der Clubcommisson ist das "ein wichtige Entscheidung für den Schutz und die Weiterentwicklung der clubkulturellen Vielfalt in ganz Deutschland". Zugleich verlangt der Bundestag, dass Musikklubs im Baurecht mit Museen und Opernhäusern gleichgestellt werden. Was könnten ungeahnte Nebenwirkungen sein? Ein Artikel im Spiegel klärt auf.
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