Der Deutsche Bundestag hat den Weg freigemacht für virtuelle Generalversammlungen. Das hat auch Auswirkungen auf Genossenschaften: Ab dem 01. September 2022 können rund 7.600 Genossenschaften in Deutschland dauerhaft rechtssicher virtuelle, hybride und zeitlich gestreckte Generalversammlungen ohne individuelle Satzungsänderungen durchführen. Was das für Genossenschaften bedeutet, erfahrt ihr hier.
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